Rollstuhlgerechte Unterkunft

  • Zugang zum Beherbergungsbetrieb und zu den Zimmern ist stufenlos erreichbar
  • Eingangstür und Zimmertüren weisen eine lichte Durchgangsbreite von mind. 90 cm auf
  • PKW-Stellplatz in direkter Nähe des Eingangs
  • Bewegungsflächen in Zimmern und Sanitärräumen mind. 150×150 cm (Teil der Mindeststandards barrierefreier Beherbergungsbetriebe in Deutschland, Stand: 12.03.05)