- Zugang zum Beherbergungsbetrieb und zu den Zimmern ist stufenlos erreichbar
- Eingangstür und Zimmertüren weisen eine lichte Durchgangsbreite von mind. 90 cm auf
- PKW-Stellplatz in direkter Nähe des Eingangs
- Bewegungsflächen in Zimmern und Sanitärräumen mind. 150×150 cm (Teil der Mindeststandards barrierefreier Beherbergungsbetriebe in Deutschland, Stand: 12.03.05)
Rollstuhlgerechte Unterkunft
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